Anhaltender Durchfall kann ein Grund für einen Reiserücktritt sein.
CELLE. Eine Reiserücktrittsversicherung darf Versicherten, die an unerwartet schwerem Durchfall leiden, Leistungen nicht mit dem Argument verweigern, dass doch im Flugzeug oder am Urlaubsort eine Toilette vorhanden ist. So urteilte jetzt das Oberlandesgericht Celle (Az.: 8 U 165/18). Entscheidend sei vielmehr, ob der Reiseantritt trotz des Durchfalls zumutbar ist. Eine ärztliche Diagnose sei nicht generell erforderlich.